Es sind die Themen, die man am liebsten verdrängt. Sich vorzustellen, dass einem selbst oder dem geliebten Partner etwas passieren könnte - unerträglich. Nur merkt man spätestens, wenn man Kinder hat oder auch Mitarbeiter in einer eigenen Firma, dass es eine Verantwortung gibt, vor der man sich nicht drücken sollte. Sie anzunehmen, den Notfall durchzuspielen, die wichtigsten Dokumente dafür auszufüllen – das alles wird mit einem großartigen Gefühl belohnt. Ruhe. Innerer Ruhe, dass wenn etwas passieren sollte, alles bereit liegt und man in dem Moment nicht noch in organisatorischem Chaos versinkt, sondern Zeit für das Wichtigste hat.
Wir haben uns für das Zusammenstellen des Superordners, wie wir ihn nennen, ein Wochenende Zeit genommen. Haben meine Schwiegereltern gebeten, die Kinder zu sich zu holen und sind dann wirklich alles durchgegangen. All die Fragen, bei denen einem die Tränen kommen: Wann genau würdest du nicht mehr weiterleben wollen nach einem Unfall? Möchtest du deine Organe spenden? Wie sind unsere Kinder finanziell abgesichert, falls uns beiden was passiert und wer soll sich um sie kümmern? Was ist wenn nur einem von uns was passiert? Wo finde ich deine Verträge und Passwörter in der Firma?
Über all diese Themen sprechen meine Mann, der Anwalt Christian Paschedag, und ich in diesem Video und Christian hat für euch exklusiv die wichtigsten Dokumente zum kostenfreien Herunterladen bereitgestellt (siehe Links unterm Video) plus euch noch eine detaillierte Anleitung fürs Ausfüllen der Patientenverfügung sowie wichtige Details zum Erbrecht und den Vollmachten aufgeschrieben.
Für Fragen an ihn könnt ihr hier gern einen Kommentar hinterlassen oder uns eine Email an dasabo@ohhhmhhh.de schicken, er ist am 19. September 2019 um 13 Uhr bei uns im Live-Chat und versucht gern alles zu beantworten. Auch, wie es ist, mit mir verheiratet zu sein - haha! Kleiner Scherz - wobei, ihr könnt uns auch gern etwas zu unserem Elternmodel fragen - wir teilen uns ja alles gleichberechtigt auf - Haushalt, Kinderbetreuung, Finanzen.
Und weil wir das immer wieder gefragt werden: Natürlich kann man den Anwalt, der übrigens Christian Paschedag heißt, auch (kostenpflichtig) als Anwalt buchen. Ihr erreicht ihn über
christianpaschedag@achnitz.com. Arbeits-, Reise-, Erb- und Familienrecht sind seine häufigsten Themen und natürlich kann ich ihn SEHR empfehlen!
Jetzt legen wir aber erstmal mit dem Superordner los.
Viel Spaß beim Anschauen des Videos (es gibt auch hier und da etwas zu lachen, keine Sorge!) & dann beim Erstellen eures Superordners!
UPDATE: PATIENTENVERFÜGUNG IN CORONA-ZEITEN
Die Umstände um den Corona-Virus zeigen, wie wichtig es ist, für den Ernstfall bindende Entscheidungen für unsere Vorsorge zu treffen. Bei schweren Krankheitsverläufen müssen bei einer Covid-19-Erkrankung intensivmedizinische Maßnahmen eingeleitet werden, vor allem auch oft in Form einer künstlichen Beatmung. Momentan sind viele Menschen bezüglich einer Patientenverfügung verunsichert. Es besteht die Angst, dass sich die Patientenverfügung im Rahmen einer evidenzbasierten Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit durch die Ärzte negativ auswirken könnte, wenn die Kapazitäten auf Intensivstationen knapp werden.
In der Patientenverfügung wird oft festgelegt, dass die Patientenverfügung nur gelten soll, wenn sich der Patient im unmittelbaren Sterbeprozess befindet bzw. im Endstadium einer tödlichen Krankheit. Es wird also ein Zustand beschrieben, in dem Intensivmaßnahmen nur zu einer künstlichen Verlängerung des Lebens führen. Mit den entsprechenden intensivmedizinischen Maßnahmen ist eine Corona-Erkrankung jedoch größtenteils behandelbar.
Die Voraussetzung für die Anwendung einer Patientenverfügung ist bei einer Corona-Infektion in der Regel nicht gegeben. Schwierig wird die Situation, wenn bei einem Patienten eine Corona-Infektion auf Vorerkrankungen trifft, dann muss der jeweilige Arzt die Lage im Einzelfall bewerten. Wenn Ihr bedenken habt, dass aufgrund von Ausnahmesituationen im Krankenhaus den Ärzten keine Zeit für eine detaillierte Prüfung bleibt, könnt Ihr mit dem Zusatz in der Patientenverfügung klarstellen, dass die Regelungen so nicht für eine Covid-19-Erkrankung gelten soll. Je nach Art der Vorerkrankung oder natürlich auch so, ist es sinnvoll, die Patientenverfügung zum Thema Corona zu ergänzen.
Herzlich,
Steffi
Hier findet ihr die Dokumente zum Herunterladen und Ausfüllen: